GründungsBONUS plus – Berliner Startup-Zuschuss
Landesförderung von bis zu 50.000 € für innovative und nachhaltige Startups mit Sitz in Berlin
Zielgruppe
Startups, die jünger als 18 Monate sind
Frist
Ganzjährig
Standort
Land Berlin
Inhaltsverzeichnis
Sind Sie antragsberechtigt?
Antragsberechtigte sind:
Sind ein rechtlich selbstständiges, gewinnorientiertes Unternehmen (einschließlich Einzelgründer oder Freiberufler)
Haben ihren Hauptsitz in Berlin
Wurden innerhalb der letzten 18 Monate gegründet
Befinden sich mehrheitlich (>>50 %) im Besitz des Gründerteams, das auch wichtige Führungspositionen innehat
Bieten ein innovatives und/oder nachhaltiges Produkt, eine Dienstleistung oder eine Methode an – einschließlich Technologie-, Digital-, Kreativ- oder Sozialmodelle
Startups in den Bereichen Bau, Gastronomie und Einzelhandel sind ausgeschlossen, es sei denn, sie verfolgen in hohem Maße nachhaltige oder innovative Ansätze.
Was ist der GründungsBONUS plus?
GründungsBONUS Plus ist ein regionaler Innovationszuschuss zur Förderung von Start-ups in Berlin. Als öffentlicher Zuschuss gehört er zur Kategorie der nicht verwässernden Finanzierungen, die es Gründern ermöglichen, Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren, ohne Eigenkapital abzugeben.
Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
Maximaler Zuschuss: 50.000 €
Förderdauer: Max. 2 Jahre
Wichtige förderfähige Kosten:
Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)
Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software
Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).
Wichtig
Nach Ausfüllen des Online-Antrags müssen Sie die Unterlagen ausdrucken, unterschreiben und per Post an das IBB Business Team senden.
Der Förderantrag ist erst nach Eingang der unterschriebenen Originalunterlagen gültig, allein online eingereichte Anträge sind nicht rechtsverbindlich.
Was sind die Bedingungen?
Dies ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Berlin zur Unterstützung von jungen Startups mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen.
Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
Maximaler Zuschuss: 50.000 €
Förderdauer: Max. 2 Jahre
Wichtige förderfähige Kosten:
Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)
Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software
Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).
Wann ist die Frist?
Der GründungsBONUS Plus kann ganzjährig beantragt werden.
Die Förderung ist jedoch auf das verfügbare Jahresbudget begrenzt, daher empfiehlt es sich, den Antrag früh im Jahr einzureichen.
Wichtig: Ihr Projekt darf nicht vor Einreichung des unterschriebenen Antrags beginnen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Online-Antrag über das IBB Business Team Portal
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch
Administrative Prüfung mit Fragerunden
Externe Experten prüfen Ihren Businessplan und Ihr Budget
Die Entscheidung trifft ein Berliner Förderausschuss
Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Mittel in Tranchen auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen
Benötigen Sie Unterstützung?
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir die Erfolgschancen Ihres Unternehmens mit diesem Förderprogramm erhöhen können?
Häufig gestellte Fragen
Was unsere Kunden oft fragen, bevor sie starten.
Wie hoch ist die Förderung durch GründungsBONUS Plus?
GründungsBONUS Plus bietet eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, die bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten abdeckt. Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel Personalkosten, Miete, Marketingaktivitäten, Produktentwicklung und externe Beratung im Zusammenhang mit dem Projekt.
Kann ich den GründungsBONUS mit anderen Zuschüssen kombinieren?
GründungsBONUS Plus kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern eine Doppelförderung vermieden wird. Dieselben förderfähigen Kosten können nicht gleichzeitig aus mehr als einer öffentlichen Förderquelle finanziert werden. Dies ist ein Kernprinzip der nicht verwässernden Förderung.
Ist eine eingetragene GmbH oder UG erforderlich, um den GründungsBONUS Plus zu beantragen?
Eine eingetragene GmbH oder UG ist nicht zwingend erforderlich. Freiberufler und Einzelunternehmer können ebenfalls förderfähig sein, sofern sie gewinnorientiert arbeiten und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben.
Wie werden GründungsBONUS Plus-Anträge bewertet?
GründungsBONUS Plus-Anträge werden anhand der Plausibilität des Projekts, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Geschäftsmodell, die Kostenstruktur und die Fähigkeit des Antragstellers gelegt, das Projekt wie beschrieben umzusetzen.
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung im Rahmen von GründungsBONUS Plus in der Regel?
Die Förderung im Rahmen von GründungsBONUS Plus wird in der Regel in Raten auf der Grundlage der angefallenen und nachgewiesenen Projektkosten ausgezahlt. Die Zahlungen sind an genehmigte Ausgaben gebunden und erfordern eine ordnungsgemäße Dokumentation gemäß den Programmrichtlinien.
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