GründungsBONUS plus – Berliner Startup-Zuschuss
Landesförderung von bis zu 50.000 € für innovative und nachhaltige Startups mit Sitz in Berlin
Zielgruppe
Startups, die jünger als 18 Monate sind
Frist
Ganzjährig
Standort
Land Berlin
Inhaltsverzeichnis
Sind Sie antragsberechtigt?
Antragsberechtigte sind:
Sind ein rechtlich selbstständiges, gewinnorientiertes Unternehmen (einschließlich Einzelgründer oder Freiberufler)
Haben ihren Hauptsitz in Berlin
Wurden innerhalb der letzten 18 Monate gegründet
Befinden sich mehrheitlich (>>50 %) im Besitz des Gründerteams, das auch wichtige Führungspositionen innehat
Bieten ein innovatives und/oder nachhaltiges Produkt, eine Dienstleistung oder eine Methode an – einschließlich Technologie-, Digital-, Kreativ- oder Sozialmodelle
Startups in den Bereichen Bau, Gastronomie und Einzelhandel sind ausgeschlossen, es sei denn, sie verfolgen in hohem Maße nachhaltige oder innovative Ansätze.
Was ist der GründungsBONUS plus?
GründungsBONUS Plus ist ein regionaler Innovationszuschuss zur Förderung von Start-ups in Berlin. Als öffentlicher Zuschuss gehört er zur Kategorie der nicht verwässernden Finanzierungen, die es Gründern ermöglichen, Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren, ohne Eigenkapital abzugeben.
Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
Maximaler Zuschuss: 50.000 €
Förderdauer: Max. 2 Jahre
Wichtige förderfähige Kosten:
Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)
Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software
Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).
Wichtig
Nach Ausfüllen des Online-Antrags müssen Sie die Unterlagen ausdrucken, unterschreiben und per Post an das IBB Business Team senden.
Der Förderantrag ist erst nach Eingang der unterschriebenen Originalunterlagen gültig, allein online eingereichte Anträge sind nicht rechtsverbindlich.
Was sind die Bedingungen?
Dies ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Berlin zur Unterstützung von jungen Startups mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen.
Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
Maximaler Zuschuss: 50.000 €
Förderdauer: Max. 2 Jahre
Wichtige förderfähige Kosten:
Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)
Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software
Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).
EqualStart Berlin - GründerinnenBONUS: Zusätzliche 10.000 € für frauengeführte Startups
Berlin ergänzt den GründungsBONUS Plus um einen zusätzlichen Zuschuss für mehrheitlich von Frauen gegründete Startups: den EqualStart Berlin – GründerinnenBONUS.
Sobald dein GründungsBONUS Plus bewilligt wurde, können Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung separat bis zu 10.000 € zusätzliche nicht-verwässernde Förderung beantragen – damit steigt die mögliche Gesamtförderung auf bis zu 60.000 €. Der Antrag wird direkt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingereicht und ist bis zum 31. Oktober 2027 möglich.
Wann ist die Frist?
Der GründungsBONUS Plus kann das ganze Jahr über beantragt werden. Da die Fördermittel jedoch auf das verfügbare Jahresbudget begrenzt sind, empfiehlt es sich, den Antrag früh im Jahr einzureichen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Online-Antrag über das IBB Business Team Portal
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch
Administrative Prüfung mit Fragerunden
Externe Experten prüfen Ihren Businessplan und Ihr Budget
Die Entscheidung trifft ein Berliner Förderausschuss
Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Mittel in Tranchen auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen
Benötigen Sie Unterstützung?
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir die Erfolgschancen Ihres Unternehmens mit diesem Förderprogramm erhöhen können?
Häufig gestellte Fragen
Was unsere Kunden oft fragen, bevor sie starten.
Wie hoch ist die Förderung durch GründungsBONUS Plus?
GründungsBONUS Plus bietet eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, die bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten abdeckt. Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel Personalkosten, Miete, Marketingaktivitäten, Produktentwicklung und externe Beratung im Zusammenhang mit dem Projekt.
Kann ich den GründungsBONUS mit anderen Zuschüssen kombinieren?
GründungsBONUS Plus kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern eine Doppelförderung vermieden wird. Dieselben förderfähigen Kosten können nicht gleichzeitig aus mehr als einer öffentlichen Förderquelle finanziert werden. Dies ist ein Kernprinzip der nicht verwässernden Förderung.
Kann ich als von Frauen gegründetes Start-up nach Erhalt des GründungsBONUS Plus weitere Fördermittel erhalten?
Ja. Sobald Ihr GründungsBONUS Plus offiziell bewilligt wurde, können Start-ups mit weiblicher Mehrheit separat den EqualStart Berlin – GründerinnenBONUS beantragen, der eine zusätzliche einmalige Förderung von bis zu 10.000 € vorsieht. Anträge werden bis zum 31. Oktober 2027 entgegengenommen.
Wie werden GründungsBONUS Plus-Anträge bewertet?
GründungsBONUS Plus-Anträge werden anhand der Plausibilität des Projekts, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Geschäftsmodell, die Kostenstruktur und die Fähigkeit des Antragstellers gelegt, das Projekt wie beschrieben umzusetzen.
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung im Rahmen von GründungsBONUS Plus in der Regel?
Die Förderung im Rahmen von GründungsBONUS Plus wird in der Regel in Raten auf der Grundlage der angefallenen und nachgewiesenen Projektkosten ausgezahlt. Die Zahlungen sind an genehmigte Ausgaben gebunden und erfordern eine ordnungsgemäße Dokumentation gemäß den Programmrichtlinien.
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