GründungsBONUS plus – Berliner Startup-Zuschuss

Landesförderung von bis zu 50.000 € für innovative und nachhaltige Startups mit Sitz in Berlin

Zielgruppe

Startups, die jünger als 18 Monate sind

Frist

Ganzjährig

Standort

Land Berlin

Inhaltsverzeichnis

Sind Sie antragsberechtigt?

Antragsberechtigte sind:

  • Sind ein rechtlich selbstständiges, gewinnorientiertes Unternehmen (einschließlich Einzelgründer oder Freiberufler)

  • Haben ihren Hauptsitz in Berlin

  • Wurden innerhalb der letzten 18 Monate gegründet

  • Befinden sich mehrheitlich (>>50 %) im Besitz des Gründerteams, das auch wichtige Führungspositionen innehat

  • Bieten ein innovatives und/oder nachhaltiges Produkt, eine Dienstleistung oder eine Methode an – einschließlich Technologie-, Digital-, Kreativ- oder Sozialmodelle

Startups in den Bereichen Bau, Gastronomie und Einzelhandel sind ausgeschlossen, es sei denn, sie verfolgen in hohem Maße nachhaltige oder innovative Ansätze.

Was ist der GründungsBONUS plus?

Dies ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Berlin zur Unterstützung von jungen Startups mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen.

  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten

  • Maximaler Zuschuss: 50.000 €

  • Förderdauer: Max. 2 Jahre

  • Wichtige förderfähige Kosten:

    • Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)

    • Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software

    • Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)

Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).

Wichtig

Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags müssen Sie die Dokumente ausdrucken, unterschreiben und per Post an das IBB Business Team senden.

Der Förderantrag ist erst gültig, wenn die original unterschriebenen Dokumente eingegangen sind, online eingereichte Anträge allein sind nicht rechtsverbindlich.

Was sind die Bedingungen?

Dies ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Berlin zur Unterstützung von jungen Startups mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen.

  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten

  • Maximaler Zuschuss: 50.000 €

  • Förderdauer: Max. 2 Jahre

  • Wichtige förderfähige Kosten:

    • Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)

    • Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software

    • Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)

Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).

Wann ist die Frist?

Der GründungsBONUS Plus kann ganzjährig beantragt werden.
Die Förderung ist jedoch auf das verfügbare Jahresbudget begrenzt, daher wird empfohlen, den Antrag frühzeitig im Jahr einzureichen.

Wichtig: Ihr Projekt darf nicht vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags beginnen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Online-Antrag über das IBB Business Team Portal

  • Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch

  • Administrative Prüfung mit Fragerunden

  • Externe Experten prüfen Ihren Businessplan und Ihr Budget

  • Die Entscheidung trifft ein Berliner Förderausschuss

  • Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Mittel in Tranchen auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen

Benötigen Sie Unterstützung?

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir die Erfolgschancen Ihres Unternehmens mit diesem Förderprogramm erhöhen können?

Häufig gestellte Fragen

Was unsere Kunden oft fragen, bevor sie starten.

Sie können bis zu 50.000 € erhalten, die 50 % der förderfähigen Projektkosten decken (z. B. Miete, Gehälter, Marketing, Entwicklung, Beratung).

Sie können mehrere Zuschüsse gleichzeitig erhalten. Sie müssen sich bewusst sein, dass eine Doppelförderung nicht zulässig ist. Sie können nicht dieselben Ausgaben für mehrere öffentliche Förderprogramme verwenden.

Ein vollständiger Businessplan, Finanzplan, Liquiditätsüberblick, Team-Lebensläufe, Kostenaufschlüsselung und juristische Dokumente.

Ja. Freiberufler oder Einzelgründer (Einzelunternehmen) können sich ebenfalls bewerben, solange sie gewinnorientiert sind und ihren Sitz in Berlin haben.

Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Nach der Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Mittel in Tranchen gegen Vorlage der Belege.

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