Forschungszulage – Bis zu 3,5 Millionen Euro F&E-Förderung durch Steueranreize

Deutschlands steuerbasierte Innovationsförderung für F&E-Aktivitäten

Zielgruppe

Start-ups und KMU

Frist

Ganzjährig

Standort

National, Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Sind Sie antragsberechtigt?

Antragsberechtigte sind:

  • Ein steuerpflichtiges Unternehmen in Deutschland sind – einschließlich Start-ups, GmbHs, UGs, Freiberuflern oder Großunternehmen

  • Forschung oder experimentelle Entwicklung (F&E) entweder intern oder durch in der EU ansässige Subunternehmer durchführen

  • Mindestens einen lohnsteuerpflichtigen Mitarbeiter (Lohnsteuer) haben, der an der F&E arbeitet

  • Die technische Herausforderung, Methodik und Innovation Ihres Projekts dokumentieren können

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein Steueranreiz, der einen Teil Ihrer F&E-Ausgaben erstattet – auch wenn Ihr Unternehmen noch nicht profitabel ist. Sie gilt für:

  • Laufende oder neue F&E-Projekte

  • Interne Entwicklungsarbeiten (z. B. durch Ihr Ingenieurteam)

  • Externe F&E-Partner (z. B. Universitäten oder Labore)

  • F&E-bezogene Investitionen (ab 2024)

Maximale Förderung:

  • Bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr für Großunternehmen

Fördersätze:

  • 35 % der internen F&E-Kosten (Gehälter, Abschreibungen usw.)

  • 24,5 % für beauftragte F&E (basierend auf 70 % des Auftragswertes)

  • Förderfähige Kostenbasis: Bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr

Das Geld wird entweder von Ihrer Steuerschuld abgezogen oder als Erstattung ausgezahlt – auch wenn Sie Verluste machen.

Wichtig

Der Förderentscheider hat besonders strenge Anforderungen an die Softwareförderung. Mehrere Rückfragen sind hier üblich.

Lassen Sie sich von uns unterstützen, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Was sind die Bedingungen?

  • Ihre F&E muss eine technische oder wissenschaftliche Herausforderung beinhalten, nicht nur Produkt- oder Marktinnovationen

  • Förderfähige Projekte müssen strukturierte Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten umfassen

  • Die Antragstellung ist rückwirkend: Sie können Aktivitäten, die bis zu vier Jahre rückwirkend durchgeführt wurden, beantragen.

  • Kosten müssen gut dokumentiert und zuordenbar sein

  • Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) prüft und zertifiziert das Projekt, bevor das Finanzamt die Erstattung bearbeitet

Wann ist die Frist?

Es gibt keine feste Frist.

Sie können sich ganzjährig bewerben und für bis zu vier Jahre rückwirkend.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  1. Registrieren Sie sich bei der BSFZ.

  2. Eine technische Projektbeschreibung zur Zertifizierung einreichen

  3. Nach Genehmigung durch die BSFZ das Zertifikat in Ihrer Körperschaftsteuererklärung angeben

  4. Das Finanzamt bearbeitet die Erstattung oder reduziert Ihre Steuerlast

Die BSFZ entscheidet in der Regel innerhalb von 6–10 Wochen nach Einreichung.

Benötigen Sie Unterstützung?

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir die Erfolgschancen Ihres Unternehmens mit diesem Förderprogramm erhöhen können?

Häufig gestellte Fragen

Was unsere Kunden oft fragen, bevor sie starten.

Ja, auch wenn Sie noch keine Körperschaftsteuer zahlen. Der Betrag wird als Erstattung über Ihre Steuererklärung ausgezahlt.

Bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr für KMU und 2,5 Millionen Euro für Großunternehmen, abhängig von Ihren förderfähigen F&E-Kosten.

Projekte mit einer technischen oder wissenschaftlichen Herausforderung, strukturierter Forschung und einer klaren Methodik, nicht nur kommerzieller Entwicklung.

Ja. Sie können 70 % externer F&E-Verträge als Kostenbasis geltend machen – erstattet zu 35 %, was einer effektiven Förderung von 24,5 % entspricht.

Eine strukturierte technische Projektbeschreibung, die Folgendes umfasst: Ziele, Problemstellung, Innovation, Methoden, Risiken und beteiligtes Personal. Wir können Sie bei den Antragsunterlagen unterstützen und Ihre Erfolgschancen erhöhen.

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