GründungsBONUS plus – Berliner Startup-Zuschuss

Landesförderung von bis zu 50.000 € für innovative und nachhaltige Startups mit Sitz in Berlin

Zielgruppe

Startups, die jünger als 18 Monate sind

Frist

Ganzjährig

Standort

Land Berlin

Inhaltsverzeichnis

Sind Sie antragsberechtigt?

Antragsberechtigte sind:

  • Sind ein rechtlich selbstständiges, gewinnorientiertes Unternehmen (einschließlich Einzelgründer oder Freiberufler)

  • Haben ihren Hauptsitz in Berlin

  • Wurden innerhalb der letzten 18 Monate gegründet

  • Befinden sich mehrheitlich (>>50 %) im Besitz des Gründerteams, das auch wichtige Führungspositionen innehat

  • Bieten ein innovatives und/oder nachhaltiges Produkt, eine Dienstleistung oder eine Methode an – einschließlich Technologie-, Digital-, Kreativ- oder Sozialmodelle

Startups in den Bereichen Bau, Gastronomie und Einzelhandel sind ausgeschlossen, es sei denn, sie verfolgen in hohem Maße nachhaltige oder innovative Ansätze.

Was ist der GründungsBONUS plus?

GründungsBONUS Plus ist ein regionaler Innovationszuschuss zur Förderung von Start-ups in Berlin. Als öffentlicher Zuschuss gehört er zur Kategorie der nicht verwässernden Finanzierungen, die es Gründern ermöglichen, Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren, ohne Eigenkapital abzugeben.

  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten

  • Maximaler Zuschuss: 50.000 €

  • Förderdauer: Max. 2 Jahre

  • Wichtige förderfähige Kosten:

    • Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)

    • Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software

    • Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)

Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).

Wichtig

Nach Ausfüllen des Online-Antrags müssen Sie die Unterlagen ausdrucken, unterschreiben und per Post an das IBB Business Team senden.


Der Förderantrag ist erst nach Eingang der unterschriebenen Originalunterlagen gültig, allein online eingereichte Anträge sind nicht rechtsverbindlich.

Was sind die Bedingungen?

Dies ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Berlin zur Unterstützung von jungen Startups mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen.

  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten

  • Maximaler Zuschuss: 50.000 €

  • Förderdauer: Max. 2 Jahre

  • Wichtige förderfähige Kosten:

    • Gehälter (max. 2.000 €/Monat pro Gründer, begrenzt auf 25 % der gesamten Zuschusssumme)

    • Miete, Marketing, IT-Dienstleistungen, Anwaltskosten, Patente, Material & Software

    • Externe Dienstleistungen (z. B. Berater, Entwickler)

Die Auszahlung der Mittel erfolgt in 3–4 Tranchen nach Vorlage des Zahlungsnachweises (Erstattungsmodell).

Wann ist die Frist?

Der GründungsBONUS Plus kann ganzjährig beantragt werden.
Die Förderung ist jedoch auf das verfügbare Jahresbudget begrenzt, daher empfiehlt es sich, den Antrag früh im Jahr einzureichen.


Wichtig: Ihr Projekt darf nicht vor Einreichung des unterschriebenen Antrags beginnen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Online-Antrag über das IBB Business Team Portal

  • Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch

  • Administrative Prüfung mit Fragerunden

  • Externe Experten prüfen Ihren Businessplan und Ihr Budget

  • Die Entscheidung trifft ein Berliner Förderausschuss

  • Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Mittel in Tranchen auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen

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Häufig gestellte Fragen

Was unsere Kunden oft fragen, bevor sie starten.

GründungsBONUS Plus bietet eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, die bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten abdeckt. Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel Personalkosten, Miete, Marketingaktivitäten, Produktentwicklung und externe Beratung im Zusammenhang mit dem Projekt.

GründungsBONUS Plus kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern eine Doppelförderung vermieden wird. Dieselben förderfähigen Kosten können nicht gleichzeitig aus mehr als einer öffentlichen Förderquelle finanziert werden. Dies ist ein Kernprinzip der nicht verwässernden Förderung.

Eine eingetragene GmbH oder UG ist nicht zwingend erforderlich. Freiberufler und Einzelunternehmer können ebenfalls förderfähig sein, sofern sie gewinnorientiert arbeiten und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben.

GründungsBONUS Plus-Anträge werden anhand der Plausibilität des Projekts, der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Geschäftsmodell, die Kostenstruktur und die Fähigkeit des Antragstellers gelegt, das Projekt wie beschrieben umzusetzen.

Die Förderung im Rahmen von GründungsBONUS Plus wird in der Regel in Raten auf der Grundlage der angefallenen und nachgewiesenen Projektkosten ausgezahlt. Die Zahlungen sind an genehmigte Ausgaben gebunden und erfordern eine ordnungsgemäße Dokumentation gemäß den Programmrichtlinien.

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