Was bedeutet „nicht-verwässernde Finanzierung“?
Der Begriff nicht-verwässernde Finanzierung beschreibt Finanzierungsformen, die es Gründer:innen und Unternehmen ermöglichen, zu wachsen, ohne Unternehmensanteile zu verkaufen.
Im Gegensatz zu Wagniskapital (Venture Capital) oder Business Angels erfolgt die Finanzierung hier ohne Eigenkapitalabgabe – also ohne Verwässerung der Gesellschafteranteile.
In der Praxis wird der Begriff nicht-verwässernde Finanzierung häufig gleichbedeutend mit „Fördermitteln“ verwendet
Das ist grundsätzlich richtig, aber technisch gesehen ist nicht-verwässernde Finanzierung der Oberbegriff – Fördermittel sind nur eine Unterkategorie davon.
Fördermittel als wichtigste Form der nicht-verwässernden Finanzierung
Unter dem Dach der nicht-verwässernden Finanzierung befinden sich zwei zentrale Formen:
a) Zuschüsse
Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Fördermittel.
b) Geförderte Kredite
Geförderte Kredite sind Darlehen mit besonders günstigen Konditionen, die meist von öffentlichen Banken oder Förderinstituten angeboten werden. Typische Merkmale sind:
- niedrige oder gestaffelte Zinsen
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Bürgschaftsübernahmen durch Förderbanken
Beispiele: KfW ERP-Innovationskredit, Brandenburg-Kredit GRW, Investitionsbank Berlin (IBB) Wachstumsdarlehen.
Beide Finanzierungsformen sind nicht-verwässernd, da kein Eigenkapital abgegeben werden muss.
Zuschüsse im Detail: Die verschiedenen Auszahlungsmodelle
Zuschüsse unterscheiden sich nicht nur in ihrer Förderhöhe, sondern auch in der Art, wie und wann das Geld ausgezahlt wird. Das ist entscheidend für deine Liquiditätsplanung.
1. Erstattungsprinzip (nachträgliche Auszahlung)
- Du gehst zunächst in Vorleistung und reichst im Anschluss Belege und Nachweise ein.
- Danach wird ein Teil (z. B. 50–80 %) deiner Ausgaben rückerstattet.
- Diese Methode ist bei Bundes- und EU-Förderungen üblich.
Beispiele: ZIM, Eurostars, Horizon Europe.
2. Vorschusszahlungen (Teilzahlung vor Projektstart)
- Ein Teil des Zuschusses (meist 30–50 %) wird bereits vor Projektbeginn ausgezahlt.
- Der Rest folgt nach Zwischenberichten oder Meilensteinen.
- Beispiele: EXIST, GründungsBONUS, DBU.
3. Meilensteinbasierte Auszahlung
- Fördergelder werden nach Erreichen bestimmter Projektziele freigegeben (z. B. nach Fertigstellung eines Prototyps).
- Beispiel: IGP (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen).
4. Pauschal- oder Festbetragsförderung
- Statt exakter Kostennachweise werden Pauschalen oder Tagessätze gefördert.
- Vereinfacht die Abrechnung und reduziert Verwaltungsaufwand.
Beispiele: kleinere regionale Innovationsgutscheine oder EU-Pilotprogramme.
4. Geförderte Kredite: Die zweite Säule der nicht-verwässernden Finanzierung
Geförderte Kredite sind eine attraktive Option, wenn du planbare Einnahmen hast oder bereits erste Markterfolge vorweisen kannst.
Typische Merkmale:
- Zinssätze deutlich unter Marktniveau
- flexible Rückzahlungsmodalitäten
- häufig keine persönlichen Sicherheiten notwendig
- oft kombinierbar mit Zuschüssen
Beispiele für Programme:
- ERP-Innovationskredit (KfW)
- GRW-Förderkredit der Länder
- EU Invest Fund für Wachstumsfinanzierungen
Sie eignen sich ideal für Scale-ups und wachstumsstarke KMU, die Kapital für Produktion, Vertrieb oder Internationalisierung benötigen – aber ihre Anteile behalten wollen.
Wichtige Erkenntnisse
Nicht verwässernde Finanzierung = Finanzierung, die kein Eigenkapital kostet.
Es umfasst Zuschüsse (nicht rückzahlbar) und Kredite (zu günstigen Konditionen rückzahlbar).
Das Verständnis von Auszahlungsschemata hilft bei der Liquiditätssteuerung.
Die Kombination von Zuschüssen und Darlehen maximiert die Hebelwirkung ohne Verwässerung.
Fazit
Nicht verwässernde Finanzierungen sind der schnellste Weg zum Wachstum, ohne die Kontrolle zu verlieren. Ob durch Zuschüsse oder Darlehen – diese Instrumente ermöglichen es Ihnen, zu testen, aufzubauen und zu skalieren, während Sie 100 % Ihres Eigenkapitals behalten.
